Kann es sein, dass Privatpatienten zuzahlen müssen?

Ja, das kann durchaus sein.

Die Krise im Gesundheitswesen und die daraufhin eingeleiteten Reformen haben das Erstattungsverhalten der Kassen nachhaltig verändert.

 

Gesetzliche Kassen:

Während früher im Rahmen einer Kulanzlösung homöopathische Leistungen eines Nicht-Kassenarztes zumindest teilweise übernommen wurden, werden seit über zwei Jahren entsprechende Anträge abschlägig beschieden. Insbesondere besteht auch kein Rechtsanspruch auf Übernahme dieser Leistungen.

 

Privatpatienten:

Die privaten Krankenversicherer sind unter Druck geraten, nachdem Leistungskürzungen bei den gesetzlichen Kassen vielfach durch Einnahmen bei der Privatliquidation kompensiert wurden. Daher werden Rechnungen sorgfältiger als früher überprüft und dabei auch teilweise Kürzungen vorgenommen, die nicht gerechtfertigt erscheinen.

Davon unabhängig ist nachzuvollziehen, dass jede Leistung ihren Preis hat. In unserer Praxis geht es primär darum, dem Patienten zuzuhören und ihn zu verstehen. Dies schlägt sich im Terminmanagement nieder. Es gibt keine vollen Wartezimmer oder lange Wartezeiten. Die überdurchschnittliche Zeitdauer, die dem Patienten zur Verfügung gestellt wird, schlägt sich naturgemäß auch in der Rechnung nieder, sodass es bei zeitintensiven Gesprächen durchaus vorkommen kann, dass die Erstattungsstelle nicht den vollen Betrag der Rechnung übernimmt. Sofern dadurch Zuzahlungen vonseiten des Patienten erforderlich werden, handelt es sich dabei um überschaubare Beträge. Einzelheiten hierzu können gerne in einem persönlichen Gespräch mit Dr. Meinhold vor Beginn der Behandlung geklärt werden.

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